23.09.2021, 08:00 Uhr

Webseiten öffentlicher Stellen erfüllen gesetzliche Vorgaben nur zur Hälfte

Am 23.09.2021 ist der erste Jahrestag der Umsetzungsfrist von EU-Richtlinie 2016/2102 zur digitalen Barrierefreiheit von Webseiten. Im Durchschnitt gilt nur jede zweite Webseite einer öffentlichen Stelle im Freistaat Sachsen als barrierefrei. Eine geforderte „Erklärung zur Barrierefreiheit“ ist nur bei etwa jeder zehnten Webseite zu finden. Das hat die Prüfung der sächsischen Überwachungsstelle ergeben. Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler sieht die Umsetzung der EU-Richtlinie durch öffentliche Stellen kritisch.

Obwohl die Vorgabe zur barrierefreien Gestaltung der Webseiten öffentlicher Stellen bereits seit einem Jahr besteht, sind nach dem Bericht der sächsischen Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik viele Webseiten für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich. Von Juli 2020 bis Mai 2021 wurden insgesamt 43 Webseiten von sächsischen öffentlichen Stellen unterschiedlicher Sektoren, wie des sozialen Sektors, der Gesundheit, des Verkehrs, der Arbeit und der Bildung, einer Kurzprüfung auf Barrierefreiheit unterzogen. Diese Webseiten erfüllten ungefähr nur die Hälfte der Barrierefreiheitsanforderungen.

Laut dem vor kurzem veröffentlichten Bericht des Freistaates Sachsen zur Überwachungstätigkeit enthalten zudem nur 9 % der geprüften Webseiten eine sogenannte „Erklärung zur Barrierefreiheit“. Eine solche gibt einerseits Auskunft zum Stand der Barrierefreiheit des betroffenen Webauftritts. Andererseits können sich Nutzer durch die angegebenen Kontaktdaten in der Erklärung an die öffentliche Stelle wenden. Sollten Inhalte für sie nicht barrierefrei zugänglich sein, können sie diese bei der öffentlichen Stelle melden und barrierefreie Alternativen anfragen. Bleibt dies erfolglos, kann der Nutzer ein Schlichtungsverfahren bei der Durchsetzungsstelle einleiten.

Der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Stephan Pöhler, sieht den ersten Jahrestag der Umsetzung der EU-Richtlinie im Freistaat Sachsen kritisch. „Die Erklärung zur Barrierefreiheit stellt ein wichtiges Mittel für Menschen mit Behinderungen dar, ihre Rechte einzusetzen. Die Tatsache, dass weniger als jede zehnte Webseite von öffentlichen Stellen eine Erklärung beinhaltet, ist inakzeptabel“.

Medieninformation

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