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Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Momentaufnahme von einer Vielzahl an Teilnehmern der Preisverleihungsfeier vom 5. Sächsischen Inklusionspreis, die im Plenarsaal des Sächsischen Landtages sitzen und nach vorne auf das Präsidium schauen. © Swen Reichhold

Herzlich Willkommen

auf den Internetseiten des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen!

In unserem Freistaat leben rund 4 Millionen Menschen – ca. 800.000 davon haben eine oder mehrere Behinderungen, mehr als die Hälfte davon ist schwerbehindert. Zur Wahrung der Belange dieses Personenkreises, zur Förderung ihrer gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und zur Begleitung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat mich Ministerpräsident Michael Kretschmer am 3. Dezember 2021 zum Landesinklusionsbeauftragten berufen.

Die menschenrechtlichen Aspekte der UN-Behindertenrechtskonvention und die Staatszielbestimmung der Sächsischen Verfassung, auf gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen hinzuwirken, sind Basis meiner Arbeit.

Schwerpunkte dabei sind der Ausbau der Partizipation, die Fortentwicklung der digitalen Barrierefreiheit, die Stärkung des Budgets für Arbeit sowie das Voranbringen von Zielvereinbarungen. Zudem gilt es, immer und überall für eine umfassende Barrierefreiheit einzutreten.

Für Ihre Hinweise und Anregungen bedanke ich mich.

Ihr
Michael Welsch, Landesinklusionsbeauftragter

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Michael Welsch

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Webseite: www.inklusion.sachsen.de

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Aufgaben

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Bild des Landesbeauftragten Michael Welsch

© Swen Reichhold

Medieninformationen des Beauftragten

 

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen ist eine transparenzpflichtige Stelle, soweit er nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird.

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