15.04.2024

"Stuttgarter Erklärung" - Konsequente Umsetzung der UN-BRK

Teilnehmer der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen zum 67. Treffen in Stuttgart 
© GSBW

Zum Abschluss des 67. Treffens am 11. und 12. April 2024 haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern in ihrer „Stuttgarter Erklärung" für eine konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ausgesprochen. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass Deutschland 15 Jahre nach Ratifizierung der UN-BRK bei der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen nach wie vor deutlich hinter seinen Zielen und Möglichkeiten bleibt.

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Sowohl der Bund als auch die Länder haben die UN-BRK vor 15 Jahren ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet - nun habe ich den Eindruck, dass manchem in Deutschland der lange Atem, den es für die Inklusion braucht, schon auszugehen droht. Zwar hatte die Ampelkoalition zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken, aber umgesetzt sind diese Vorhaben noch lange nicht! Dass wir davon weit entfernt sind, hat uns die deutliche Kritik des Fachausschusses der Vereinten Nationen an unserer Umsetzung der UN-BRK sehr deutlich gemacht Die Konvention ist nicht verhandelbar, sie ist geltendes Recht. Inklusion ist ein Menschenrecht und Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und demokratisches Land.“

Michael Welsch, Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen: »Deutschland ist mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 eine Verpflichtung eingegangen. Seitdem haben wir schon mehr erreicht, als wir manchmal glauben, aber wir müssen und können noch wesentlich mehr leisten, um von einer selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe der rund 800.000 Sächsinnen und Sachsen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen sprechen zu können. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch vor Privaten nicht Halt machen darf.«

Zu den gesetzlichen Aufgaben des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen gehört es unter anderem, die Umsetzung der UN-BRK im Freistaat Sachsen zu begleiten.

Die komplette "Stuttgarter Erklärung" der Beauftragten finden Sie unter nachfolgendem Link.

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