29.02.2024

Studie zur Ermittlung besonderer Unterstützungsbedarfe startet

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen begrüßt mit großer Freude den Start einer Studie zur Ermittlung des Unterstützungsbedarfs bei Autismus-Spektrum-Störungen, Taubblindheit und weiteren spezifischen Behinderungen.

Die Umsetzung der Studie, welche im Aktionsplan der Staatsregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als Maßnahme aufgeführt ist, liegt dem Landesbeauftragten besonders am Herzen, da sie dazu beitragen wird, Unterstützungsbedarfe zu erkennen, zu erfassen und gezielt darauf zu reagieren. 

"Es ist von großer Bedeutung, die individuellen Bedürfnisse und die Situation von Menschen mit spezifischen Behinderungen zu verstehen. Dies stellt die Basis für strategische Empfehlungen zur Stärkung von Unterstützungsmöglichkeiten dar.", so der Landesbeauftragte.

Mit der Durchführung der Studie beauftragte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt das in Köln ansässige Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik GmbH (ISG). ‚Nicht ohne uns über uns‘ ist ein handlungsleitender Ansatz des ISG, dass Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Studie direkt einbeziehen will. 

 

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