Sachsen inklusiv 2030 - Novellierungsbedarf beim Sächsischen Inklusionsgesetz
Gemeinsame Positionen des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, des Sächsischen Landesbeirats für die Belange der Menschen mit Behinderungen (SLB) und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und Kreisfreien Städte in Sachsen (LAG-B) zum Novellierungsbedarf beim Sächsischen Inklusionsgesetz
Nach rund vier Jahren seit dem Inkrafttreten des Sächsischen Inklusionsgesetzes (SächsInklusG) stellen die Initiatoren im Lichte der vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beauftragten Evaluierung des Gesetzes fest, dass seitdem weitere Schritte zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Freistaat Sachsen erfolgt sind. Ein messbares „Mehr“ an Inklusion im Alltag ist allerdings nur bereichsweise feststellbar. Erwartungen sind auch enttäuscht worden, hierzu steht sinnbildlich der Ausschluss der kommunalen Ebene vom Geltungsbereich des Gesetzes. Die Initiatoren sehen deshalb beim SächsInklusG dringenden Novellierungsbedarf.
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