27.06.2018

Landtag verabschiedet Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes im Freistaat Sachsen

Der Sächsische Landtag hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen zentrale Regelungen des Bundesteilhabegesetzes in Landesrecht umgesetzt. Zwar begrüßt der Beauftragte einerseits, dass der Freistaat Sachsen damit frühzeitig erforderliche Weichenstellungen vorgenommen hat, doch andererseits bedauert er, dass im Wesentlichen nur eine Umetikettierung der bisherigen Sozialhilfeträger erfolgte und das Land seinen Einfluss auf den Vollzug der Eingliederungshilfe nicht gesteigert hat.

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