Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei
Wir sind für Sie da
Das Team der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei steht den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen als zentrale Ansprechstelle zur Verfügung.
Hier können Sie Beschwerden und sonstige Anliegen mit Bezug zur Sächsischen Polizei zur Bearbeitung einreichen. Bitte übermitteln Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich, um eine nachvollziehbare Bearbeitung zu ermöglichen. Sie können uns aber auch über das angegebene Bürgertelefon kontaktieren oder um einen Gesprächstermin ersuchen.
Bitte beachten Sie
Die Aufgaben und Rechte dieser Stelle sind gesetzlich in § 98 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes geregelt. Das Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen juristischen Verfahren, wie beispielsweise Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die für die Einlegung von Rechtsmitteln in derartigen Verfahren jeweils vorgeschriebenen Fristen werden mit Ihrer Beschwerde nicht unterbrochen oder gehemmt.
Wir sind kein polizeilicher Notruf und nehmen auch keine Strafanzeigen entgegen. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle.
Wichtige Hinweise für Beschwerdeführende
Jede eingehende Beschwerde wird zur Kenntnis genommen und zunächst dahingehend bewertet, ob durch die hiesige Stelle eine Bearbeitung erfolgen kann. Zur grundsätzlichen Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidungen möchten wir auf nachfolgende Aspekte im untenstehenden PDF-Dokument hinweisen.
- Hinweise zur Zuständigkeit und Arbeitsweise der unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (*.pdf, 79,01 KB) Wichtige Hinweise für Beschwerdeführende
- Geschäftsordnung - unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei (*.pdf, 0,41 MB) Informationen unter anderem zu den Aufgaben, Leitlinien und der Bearbeitung von Bürgerbeschwerden
- Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz § 98 Unabhängige Vertrauens- und Beschwerdestelle Weitere Informationen aus dem Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz
Jahresberichte der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei
- Jahresbericht 2023 (*.pdf, 0,25 MB)
- Jahresbericht 2022 (*.pdf, 0,19 MB)
- Jahresbericht 2021 (*.pdf, 0,71 MB)
- Jahresbericht 2020 (*.pdf, 0,66 MB)
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist eine transparenzpflichtige Stelle.