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Unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei

Wir sind für Sie da

Das Team der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei steht den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Polizeibediensteten des Freistaates Sachsen als zentrale Ansprechstelle zur Verfügung.

Hier können Sie Beschwerden und sonstige Anliegen mit Bezug zur  Sächsischen Polizei zur Bearbeitung einreichen. Bitte übermitteln Sie Ihr Anliegen möglichst schriftlich, um eine nachvollziehbare Bearbeitung zu ermöglichen. Sie können uns aber auch über das angegebene Bürgertelefon kontaktieren oder um einen Gesprächstermin ersuchen.

Bitte beachten Sie

Die Aufgaben und Rechte dieser Stelle sind gesetzlich in § 98 des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes geregelt. Das Beschwerdeverfahren ersetzt keine anderen juristischen Verfahren, wie beispielsweise Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren. Die für die Einlegung von Rechtsmitteln in derartigen Verfahren jeweils vorgeschriebenen Fristen werden mit Ihrer Beschwerde nicht unterbrochen oder gehemmt.

Wir sind kein polizeilicher Notruf und nehmen auch keine Strafanzeigen entgegen. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die örtliche Polizeidienststelle.

Wichtige Hinweise für Beschwerdeführende

Jede eingehende Beschwerde wird zur Kenntnis genommen und zunächst dahingehend bewertet, ob durch die hiesige Stelle eine Bearbeitung erfolgen kann. Zur grundsätzlichen Nachvollziehbarkeit dieser Entscheidungen möchten wir auf nachfolgende Aspekte im untenstehenden PDF-Dokument hinweisen.

Jahresberichte der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei

Die Jahresberichte enthalten das Beschwerdeaufkommen und die Bearbeitung der Beschwerden im jeweiligen Berichtsjahr. Als Beschwerden werden alle Anliegen erfasst und bearbeitet, in denen Kritik an der fachlichen Arbeit der sächsischen Polizei oder am Verhalten von Polizeibediensteten vorgetragen wird.
 
Die Beschwerden können sowohl von Bürgern als auch von Polizeibediensteten eingereicht werden.
 

Transparenzhinweis

Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die unabhängige zentrale Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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