Aufgaben, Zuständigkeit
Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungschef auf folgenden Gebieten:
- Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen,
- Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung,
- Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist,
- grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung,
- Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten,
- Protokollangelegenheiten, Konsularwesen,
- Verkündung der Gesetze und Rechtsverordnungen, elektronisches Landesrecht (REVOSax),
- grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung,
- Verkehr mit dem Landtag,
- allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern,
- grundsätzliche Fragen der Europäischen Union,
- Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen,
- Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin,
- Printmedien, Onlinemedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung,
- Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung,
- Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik,
- Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, politisches Fördercontrolling,
- Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes,
- Strategisches Personalmanagement.