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Aufgaben, Zuständigkeit

Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungschef auf folgenden Gebieten:

  • Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Absatz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen,
  • Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung,
  • Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist,
  • grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung,
  • Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten,
  • Protokollangelegenheiten, Konsularwesen,
  • Verkündung der Gesetze und Rechtsverordnungen, elektronisches Landesrecht (REVOSax),
  • grundsätzliche Fragen der Staatsverwaltung,
  • Verkehr mit dem Landtag,
  • allgemeine Beziehungen zur Europäischen Union, zum Bund und zu den anderen Ländern,
  • grundsätzliche Fragen der Europäischen Union,
  • Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen,
  • Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin,
  • Printmedien, Onlinemedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung,
  • Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung,
  • Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik,
  • Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, politisches Fördercontrolling,
  • Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes,
  • Strategisches Personalmanagement.
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